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Idyllisches Einfamilienhaus am Rande von Rosenfeld-Heiligenzimmern
Sie suchen eine etwas abgelegene Immobilie für Ihre Familie? Dann ist dieses Angebot genau das Richtige für Sie.
Auf zwei Etagen stehen Ihnen ca. 141 m² mit 6 Zimmern zur Verfügung. Da Modernisierungen im Haus anstehen, haben Sie die Möglichkeit Ihren Wohnträumen freien Lauf zu lassen und alles nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Im Obergeschoss befindet sich der zweigeteilte Wohnbereich mit großen Fenstern und Fernsicht, die Küche mit angrenzendem Essbereich, ein Vorzimmer, das Schlafzimmer mit Zugang zum bereits modernisierten Badezimmer und ein separates Gäste WC.
Im Untergeschoss wurde der Flur in 2 kleine Durchgangsräume aufgeteilt und bisher als Gästezimmer und kleine Büroecke genutzt. Hier ist auch der Zugang zur Doppelgarage und zum Vorratsraum.
Des Weiteren erwartet Sie im Untergeschoss ein zusätzliches Zimmer mit angrenzendem Heizraum und ein Schlafzimmer. Vom Schlafzimmer aus gelangen Sie auf die Terrasse und in den Garten.
Der Garten liegt verwachsen und uneinsichtig, somit haben Sie genügend Privatsphäre. Zusätzlich zur überdachten Terrasse gibt es weitere Sitzmöglichkeiten und ein Gartenhaus. Das Grundstück ist komplett eingezäunt. Durch Hang- und Ortsrandlage sind Sie fast in Alleinlage und genießen eine unverbaubare Weitsicht.
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Wohnfläche
ca. 141 m²
•
Grundstück
710 m²
•
Zimmer
6
•
Kaufpreis
298.000 EUR
Objektnummer | 22296016 |
Kaufpreis | 298.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 141 m² |
Haustyp | Einfamilienhaus |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Modernisierung / Sanierung | 2022 |
Zustand der Immobilie | gepflegt |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 6 |
Badezimmer | 1 |
Baujahr | 1960 |
Ausstattung | Terrasse, Gäste-WC, Einbauküche |
Dachform | Satteldach |
Stellplatz | 2 x Freiplatz, 2 x Garage |
Energieausweis
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
199.30
kWh/m2a
F
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 23.08.2032 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Endenergiebedarf | 199.30 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | F |
Befeuerung | Öl |
Wesentlicher Energieträger | OEL |
Baujahr laut Energieausweis | 1960 |
Objektbeschreibung
Lage
Heiligenzimmern im Zollernalbkreis hat rund 900 Einwohner und ist einer von 6 Stadtteilen der Stadt Rosenfeld. Umgeben von Wäldern liegt Heiligenzimmern reizvoll im Tal der Stunzach am Rande der Schwäbischen Alb in Baden-Württemberg in der Nähe der Bundesautobahn 81 zwischen Stuttgart und Bodensee.
Heiligenzimmern verfügt über einen Kindergarten und eine Grundschule. Im naheliegenden Rosenfeld findet sich dann auch ein Gymnasium und eine Werkrealschule.
Rund um Heiligenzimmern finden sich landschaftlich herrlich gelegene Wanderwege. Die gut ausgeschilderten Wege bieten bei unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Längen für jeden Geschmack reizvolle Touren.
Heiligenzimmern verfügt über einen Kindergarten und eine Grundschule. Im naheliegenden Rosenfeld findet sich dann auch ein Gymnasium und eine Werkrealschule.
Rund um Heiligenzimmern finden sich landschaftlich herrlich gelegene Wanderwege. Die gut ausgeschilderten Wege bieten bei unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Längen für jeden Geschmack reizvolle Touren.
Ausstattung
- elektrische Rollläden (teilweise)
- unverbaubare Weitsicht
- Ortsrandlage
- uneinsichtiges Grundstück mit viel Privatsphäre
- Doppelgarage mit Starkstromanschluss
- Gartenhaus
- überdachte Terrasse
- unverbaubare Weitsicht
- Ortsrandlage
- uneinsichtiges Grundstück mit viel Privatsphäre
- Doppelgarage mit Starkstromanschluss
- Gartenhaus
- überdachte Terrasse
Stellplatz
2 x Freiplatz, 2 x Garage
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 23.8.2032.
Endenergiebedarf beträgt 199.30 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1960.
Die Energieeffizienzklasse ist F.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 23.8.2032.
Endenergiebedarf beträgt 199.30 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1960.
Die Energieeffizienzklasse ist F.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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