86356 Neusäß – Neusäß

Gut geschnittenes Grundstück - mit Doppelhaus bebaubar

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Grundstück 1.129 m² Kaufpreis 790.000 EUR
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Objektnummer 22122141_1
Kaufpreis 790.000 EUR
Objektart Grundstück
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Energieausweis
Energieinformation Zum Zeitpunkt der Anzeigenerstellung lag kein Energieausweis vor.
Objektbeschreibung
Idyllisch und in bester Nachbarschaft leben - erfüllen Sie sich mit diesem außergewöhnlich ca. 1.129 m² Grundstück Ihren Traum vom Eigenheim und bauen Sie Ihr Traumhaus.

Eine Bebauung mit einem Doppelhaus oder zwei Einfamilienhäuser ist möglich.

Gerne informieren wir Sie persönlich über alle Detailinformationen zu diesem Grundstück.
Lage
Neusäß – die zweitgrößte Stadt in Landkreis Augsburg mit 21.000 Einwohnern ist bekannt für seine zahlreichen unterschiedlichen Schulen und das staatliche Berufsschulzentrum. Hier sind die Vorteile der nahen Großstadt und der ursprünglichen Natur zu finden (westliche Wälder) und bietet den Einwohnern ein großes Stück Lebensqualität.
Gute Verkehrsanbindung mit dem Auto oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Augsburg oder München ziehen Pendler und Familien in die vielseitige lebendige Stadt .
Das Grundstück befindet sich in einer begehrter und ruhigen Lage in einem Wohngebiet in Neusäß.
Die Geschäfte für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Kindergärten und Schulen sowie der Schmutterpark sind in unmittelbarer Nähe zu finden.
Zur Stadtmitte Neusäß sind es nur wenige Minuten, auch zur Innenstadt Augsburg benötigt man nur eine kurze Fahrstrecke.
Ausstattung
- beliebte Wohnlage
- großzügiges Grundstück
- Altbestand
- kein Bebauungsplan - es gilt § 34 des Baugesetzbuches
- 2 Einfamilienhäuser oder ein Doppelhaus möglich
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
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