Das Einfamilienhaus befindet sich in absoluter Top Lage von Weinheim und ist eine Seltenheit auf dem Immobilienmarkt. Mit einer Wohnfläche von ca. 193 m², verteilt auf 2 Etagen und 6 Zimmern, bietet sich die Immobilie optimal für die Familie mit Kind/ern an.
Im Erdgeschoss befindet sich die Küche, Esszimmer, Büro und ein großer Wohn- Essbereich mit direktem Zugang auf die Terrasse. Im lichtdurchfluteten Erker kann man dem Alltag bei einem Glas Wein entfliehen. Im Obergeschoss befinden sich die Schlafzimmer und der Zugang zum Balkon, der mit seinem tollen Blick in die Rheinebe seinesgleichen sucht und zu gemütlichen Abenden einlädt. Auf dieser Etage befindet sich noch das Badezimmer. Das Haus wurde in den letzten Jahren teilweise saniert, es besteht aber noch teilweise Sanierungs- bzw. Reparaturbedarf.
Das Haus ist unterkellert und hat noch eine große Doppelgarage.
Wohnfläche
ca. 193 m²
•
Grundstück
521 m²
•
Zimmer
6
•
Kaufpreis
1.290.000 EUR
Objektnummer | 22239366 |
Kaufpreis | 1.290.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 193 m² |
Haus | Einfamilienhaus |
Provision | Käuferprovision beträgt 2,5 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Modernisierung / Sanierung | 2007 |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 6 |
Schlafzimmer | 4 |
Badezimmer | 2 |
Baujahr | 1958 |
Nutzfläche | ca. 90m² |
Ausstattung | Terrasse, Gäste-WC, Garten/-mitbenutzung, Einbauküche |
Dachform | Satteldach |
Stellplatz | 2 x Garage |
Energieinformationen
0
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A+
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B
C
D
E
F
G
H
128.90
kWh/m2a
D
Energieinformationen | BEDARF |
Energieausweis gültig bis | 23.05.2032 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Endenergiebedarf | 128.90 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | D |
Befeuerung | Gas |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Baujahr laut Energieausweis | 1958 |
Objektbeschreibung
Standorte
Die Immobilie befindet sich fußläufig 5 Minuten vom Zentrum entfernt, sowie vom Schlosspark. Weinheim liegt malerisch eingebettet zwischen den beiden Burgen Windeck und der Wachenburg und gehört zur Region südliche Bergstraße. Die zauberhafte Altstadt mit dem historischen Marktplatz und den zahlreichen Straßencafés, sowie der Weinheimer Schlosspark und der angrenzende Exotenwald sind große Publikumsmagnete und weit über die Region bekannt. Von hier aus lassen sich wunderschöne Spaziergänge oder ausgedehnte Wanderungen in die nahegelegenen Berge oder in den vorderen Odenwald unternehmen. Weinheim hat eine hervorragende Infrastruktur und alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs gibt es vor Ort. Durch die direkte Anbindung an die A5 und A659 benötigt man nach Heidelberg und Mannheim ca. 15 Minuten und zum Frankfurter Flughafen ca. 40 Minuten mit dem Pkw. Mit dem IC erreicht man den Frankfurter Hauptbahnhof in 40 Minuten und den Hauptbahnhof in Stuttgart in 55 Minuten.
Ausstattung
- Terrasse
- Doppelgarage ( 5,96 Meter mal 5,72 Meter )
- Balkon
- Fliesen
- Parkett
- Treppenlifter
- Doppelverglaste Kunststofffenster
- Erker
- Doppelgarage ( 5,96 Meter mal 5,72 Meter )
- Balkon
- Fliesen
- Parkett
- Treppenlifter
- Doppelverglaste Kunststofffenster
- Erker
Stellplatz
2 x Garage
Weitere Informationen
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 23.5.2032.
Endenergiebedarf beträgt 128.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1958.
Die Energieeffizienzklasse ist D.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 23.5.2032.
Endenergiebedarf beträgt 128.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1958.
Die Energieeffizienzklasse ist D.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Grundriss
