Diese Gewerbeeinheit befindet sich in verkehrsgünstiger Lage von Annweiler und wird noch bis Ende 2022 als Arztpraxis genutzt. Dank der guten Lage und des durchdachten Grundrisses sind die Räume sowohl für jegliche Arten von Praxen, aber auch andere stille Gewerbe wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder ähnliche Bürobetriebe geeignet.
Über den Hauseingangsbereich und wenige Stufen gelangen Sie in die Gewerbeeinheit.
Die Einheit erstreckt sich im Erdgeschoss über ca. 85 m² und teilt sich wie folgt auf:
Im Eingangsbereich befindet sich die Rezeption mit angrenzendem Büro. Ein weiteres Zimmer mit Einbauküche dient aktuell als Labor. Im ersten Untersuchungszimmer lassen große Fenster viel Licht in den Raum. Der Südbalkon ist ebenfalls von diesem Zimmer aus zu betreten. Der angrenzende, innenliegende Raum verfügt über einen Lüfter und könnte weiterhin als zweites Untersuchungszimmer oder auch als Lager- und/oder Kopierraum genutzt werden. Im großzügigen Wartezimmer haben Ihre Patienten und/oder Klienten ausreichend Platz. Zwei getrennte Toiletten runden den Grundriss ab.
Eine Rollstuhlrampe ermöglicht den barrierefreien Zugang vom Parkplatz in die Gewerbeeinheit. Ein Behindertengerechter Stellplatz sowie drei weitere Stellplätze im Hof gehören zu diesem Angebot.
Ein separates Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum.
Derzeit ist die Praxis über einen Durchgang mit der Nachbarwohnung verbunden, hier sind zusätzliche Besprechungs- und Untersuchungsräume untergebracht. Der Durchgang wird nach Beendigung des Praxisbetriebes zum Jahresende vom derzeitigen Eigentümer geschlossen. Beachten Sie hierzu gerne unser separates Wohnimmobilienangebot einer Zweizimmerwohnung mit insgesamt ca. 54 m².
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Gesamtfläche
85 m²
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Zimmer
5
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Kaufpreis
199.000 EUR
Objektnummer | 22067019 |
Kaufpreis | 199.000 EUR |
Büro/Praxen | Praxis |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Gesamtfläche | ca. 85 m² |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 5 |
Baujahr | 1996 |
Stellplatz | 4 x Freiplatz |
Energieinformationen
0
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A+
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D
E
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G
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111.20
kWh/m2a
D
Energieinformationen | VERBRAUCH |
Energieausweis gültig bis | 14.11.2032 |
Endenergieverbrauch | 111.20 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | D |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Baujahr laut Energieausweis | 1996 |
Objektbeschreibung
Standorte
Annweiler am Trifels ist eine Kleinstadt im Landkreis Südliche Weinstraße und malerisch gelegen im Biosphärenreservat Pfälzerwald, umgeben von grünen Wäldern, idyllischen Bachtälern und Weinbergen. Im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt, ist Annweiler die zweitälteste Stadt der Pfalz nach Speyer. Mit über 7.000 Einwohnern ist Annweiler heute ein romantisches lebendiges Städtchen mit einem hübsch restaurierten historischen Stadtkern, überragt von der berühmten Kaiserburg Trifels und den Ruinen Anebos und Münz. Der Erholung dienen der Kurpark und der Ambertpark. Annweiler verfügt über zahlreiche Handwerker- und Dienstleistungsunternehmen. Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Bäckereien, Metzgereien sind ebenso vorhanden, wie Lebensmittelhandel, Apotheken, Ärzte und Industrie. Diverse Hotels, Pensionen, Cafés und Restaurants machen Annweiler mit seinen Ortsbezirken Bindersbach, Gräfenhausen, Queichhambach und Sarnstall besonders attraktiv. Annweiler verfügt über Kindertagesstätten, eine Grund-, Haupt- und Realschule. Weiterhin gibt es Gymnasium, Sonderschule sowie eine Berufsbildende Schule.
Annweiler ist erreichbar über die B 10 (Landau in der Pfalz – Pirmasens), die bei Landau-Nord an die A 65 (Ludwigshafen am Rhein – Karlsruhe) angebunden ist. Auch die B 48 (Bingen – Bad Bergzabern) verbindet Annweiler mit dem überregionalen Straßennetz. Durch die Queichtalbahn (Landau – Pirmasens) ist Annweiler auch an das Schienennetz angebunden.
Autofahrzeiten: in 15 Minuten erreichen Sie Landau, in 40 Minuten Karlsruhe bzw Mannheim/Ludwigshafen und in 45 Minuten Kaiserslautern.
Annweiler ist erreichbar über die B 10 (Landau in der Pfalz – Pirmasens), die bei Landau-Nord an die A 65 (Ludwigshafen am Rhein – Karlsruhe) angebunden ist. Auch die B 48 (Bingen – Bad Bergzabern) verbindet Annweiler mit dem überregionalen Straßennetz. Durch die Queichtalbahn (Landau – Pirmasens) ist Annweiler auch an das Schienennetz angebunden.
Autofahrzeiten: in 15 Minuten erreichen Sie Landau, in 40 Minuten Karlsruhe bzw Mannheim/Ludwigshafen und in 45 Minuten Kaiserslautern.
Ausstattung
- 4 Stellplätze, davon 1 rollstuhlgerechter Stellplatz
- Rollstuhlrampe für barrierefreien Zugang
- doppelt verglaste Kunststofffenster
- manuelle Rollläden
- gewachste Linoleumböden
- zwei separate Toiletten
- Südbalkon
- Gegensprechanlage
- Waschmaschinenstellplatz im Keller
- Kellerraum
- schneller Internetanschluss
- Rollstuhlrampe für barrierefreien Zugang
- doppelt verglaste Kunststofffenster
- manuelle Rollläden
- gewachste Linoleumböden
- zwei separate Toiletten
- Südbalkon
- Gegensprechanlage
- Waschmaschinenstellplatz im Keller
- Kellerraum
- schneller Internetanschluss
Stellplatz
4 x Freiplatz
Weitere Informationen
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 14.11.2032.
Endenergieverbrauch beträgt 111.20 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1996.
Die Energieeffizienzklasse ist D.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 14.11.2032.
Endenergieverbrauch beträgt 111.20 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1996.
Die Energieeffizienzklasse ist D.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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