Verkauft wird ein Bungalow in der Gemeinde Seehof/Hundorf aus dem Jahr 1990. Die Immobilie, mit zwei weiteren Nebengebäuden, befindet sich auf einem 1959 m² großen, sonnigen und ruhig gelegenen Grundstück.
Die Immobilie wurde über viele Jahre als Pension genutzt und bietet auf den 202 m² Wohnfläche einen großzügigen Flurbereich und 7 Zimmer, je mit Duschbad.
Technisch befindet sich das Haus auf dem Stand des Jahres 1993 und ist umfassend zu sanieren. Auch ein Abriss des Gebäudes und eine Neuplanung mit Errichtung ihres Traumhauses ist möglich.
Die beiden, auf dem hinteren Grundstück gelegenen Nebengebäude, sind kleine, teilunterkellerte Ferienhäuser, zu denen es separate Zufahrten gibt.
Leider können wir Ihnen hier keine Fotos der Immobilie zur Verfügung stellen, da die vollständige Umzäunung keinen freien Blick zulässt.
Darüber hinaus ist zu erwähnen. dass die Umnutzung von Gewerbe auf Wohnen, laut Aussage des Bauamtes, möglich ist.
Sie möchten mehr Fragen beantwortet haben, dann melden Sie ich gerne bei uns.
Wohnfläche
ca. 202 m²
•
Grundstück
1959 m²
•
Zimmer
7
•
Kaufpreis
193.000 EUR
Objektnummer | 22086015 |
Kaufpreis | 193.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 202 m² |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Modernisierung / Sanierung | 1993 |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 7 |
Baujahr | 1990 |
Ausstattung | Terrasse |
Dachform | Walmdach |
Energieinformationen
Befeuerung | Öl |
Objektbeschreibung
Standorte
Die Gemeinde Seehof liegt am Westufer des Schweriner Außensee, ca. 8 km nördlich der Landeshauptstadt Schwerin. Seehof wird vom Amt Lützow-Lübstorf verwaltet und gehört zum Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Norden grenzt die Gemeinde an Lübstorf und im Süden unmittelbar an die Landeshauptstadt Schwerin.
Hundorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Seehof und grenzt im Osten an den Schweriner Außensee und ist im Westen von großen bewirtschafteten Ackerflächen umgeben.
Im Jahr 2021 feierte Hundorf 850 Jahre bestehen.
Die Lage Seehofs zwischen der B104 und B106 ermöglicht schnelle Verbindungen nach Wismar und zur Ostsee, sowie über die A14 in Richtung Berlin und Hamburg.
Auch eine Bus-Verbindung des Schweriner Nahverkehrs besteht zwischen Seehof und dem Schweriner Hauptbahnhof, sowie dem Bahnhof in Lübstorf.
Im Norden grenzt die Gemeinde an Lübstorf und im Süden unmittelbar an die Landeshauptstadt Schwerin.
Hundorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Seehof und grenzt im Osten an den Schweriner Außensee und ist im Westen von großen bewirtschafteten Ackerflächen umgeben.
Im Jahr 2021 feierte Hundorf 850 Jahre bestehen.
Die Lage Seehofs zwischen der B104 und B106 ermöglicht schnelle Verbindungen nach Wismar und zur Ostsee, sowie über die A14 in Richtung Berlin und Hamburg.
Auch eine Bus-Verbindung des Schweriner Nahverkehrs besteht zwischen Seehof und dem Schweriner Hauptbahnhof, sowie dem Bahnhof in Lübstorf.
Ausstattung
Vorraum und Flur - 23,45 m²
Frühstücksraum mit Toilette - 37,70 m²
Küche - 9,00 m²
Zimmer 1 mit Duschbad - 38,50 m²
Zimmer 2 mit Duschbad - 24,15 m²
Zimmer 3 mit Duschbad - 23,30 m²
Zimmer 4 mit Duschbad - 17,20 m²
Zimmer 5 mit Duschbad - 10,00 m²
Zimmer 6 mit Duschbad - 9,80 m²
Zimmer 7 mit Waschbecken - 8,60 m²
Die Bäder sind ausgestattet mit Waschbecken, Dusche und Toilette.
Die Küche, Flur, Frühstücksraum und Bäder sind gefliest. Der Rest des Hauses ist mit Teppichboden ausgestattet.
Die Wärme- und Warmwasserversorgung erfolgt über eine Ölheizungsanlage.
Frühstücksraum mit Toilette - 37,70 m²
Küche - 9,00 m²
Zimmer 1 mit Duschbad - 38,50 m²
Zimmer 2 mit Duschbad - 24,15 m²
Zimmer 3 mit Duschbad - 23,30 m²
Zimmer 4 mit Duschbad - 17,20 m²
Zimmer 5 mit Duschbad - 10,00 m²
Zimmer 6 mit Duschbad - 9,80 m²
Zimmer 7 mit Waschbecken - 8,60 m²
Die Bäder sind ausgestattet mit Waschbecken, Dusche und Toilette.
Die Küche, Flur, Frühstücksraum und Bäder sind gefliest. Der Rest des Hauses ist mit Teppichboden ausgestattet.
Die Wärme- und Warmwasserversorgung erfolgt über eine Ölheizungsanlage.
Weitere Informationen
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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