68199 Mannheim / Niederfeld

Helle, lichte Eigentumswohnung mit traumhaftem Blick ins Grüne

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Wohnfläche ca. 166 m² Zimmer 4.5 Kaufpreis 850.000 EUR
Objektnummer 23010007
Kaufpreis 850.000 EUR
Wohnfläche ca. 166 m²
Wohnung Etagenwohnung
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Zimmer 4.5
Schlafzimmer 3
Badezimmer 1
Etage 2
Baujahr 1992
Nutzfläche ca. 18m²
Ausstattung Gäste-WC, Einbauküche
Energieinformationen
Befeuerung Fernwärme
Objektbeschreibung
Diese sehr gepflegte und helle Etagenwohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines im Jahre 1996 erbauten Mehrfamilienhauses in ruhiger und sonniger Niederfeldlage.

Die Wohnfläche verteilt sich auf 166 m² und bietet Ihnen folgende Räumlichkeiten:

- Eingangsbereich
- Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche
- Schlafbereich
- 2 Kinderzimmer
- Tageslichtbadezimmer mit Dusche und Badewanne
- Gäste-WC
- 2 Loggien

Die Immobilie überzeugt durch ihre hochwertige Ausstattung und die hellen, großzügig geschnittenen Räumlichkeiten.

Der gemeinschaftliche Wasch- und Fahrradraum sowie ein Kellerraum mit Abstellmöglichkeit stehen Ihnen zur Verfügung.

Ein Fahrstuhl und eine Tiefgarage komplettieren dieses Angebot.
Standorte
Das Objekt befindet sich in sehr beliebter und familienfreundlicher Wohnlage in Mannheim-Niederfeld. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten erreichbar. In direkter Nähe befinden sich die Walldorfschule, ein Kindergarten, ein Kinderhort, diverse Spielplätze sowie 2 Gymnasien und eine Grundschule. Mit öffentlichen Verkehsmitteln ist die Innenstadt bequem in 15 Minuten zu erreichen. Hoher Freizeitwert durch den in unmittelbarer Nähe gelegenen Badesee " Stollenwörthweiher" und das Naherholungsgebiet "Waldpark".
Ausstattung
- gute Verkehrsanbindung
- ruhige Lage
- helle Raümlichkeiten
- offener Wohn- und Essbereich
- Designer-Einbauküche
- Einbauküche
- 2 Loggien
- Fahrstuhl
- Tiefgaragenstellplatz
- Kellerraum
Weitere Informationen
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma von Poll Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma VON POLL IMMOBILIEN GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
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Seckenheimer Straße 30a
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