Diese gepflegte und gut geschnittene 4-Zimmerwohnung befindet sich in ruhiger Feldrandlage in einer größeren Wohnanlage in Steinbach am Taunus.
Die Wohnung bietet durch die gelungene Aufteilung 3 gut nutzbare Schlafzimmer und ein geräumiges Wohnzimmer. Vom Balkon mit Südwest-Ausrichtung haben Sie einen unverbaubaren Fernblick über Felder und Eschborn. Pflegeleichte und langlebige Fliesenböden, eine moderne Einbauküche sowie ein separater Essbereich vor der Küche bieten viel Platz für eine junge Familie, die gerne naturnah im Taunus und dennoch nah an Frankfurt und dem Frankfurter Flughafen wohnen möchten. Auch Singles oder Paare, die Platz für ein Home-Office benötigen werden sich hier wohlfühlen. Im Haus ist ein Fahrstuhl vorhanden, so dass die Wohnung auch für ältere Bewohner geeignet ist.
Ein Kellerraum sowie ein separat anmietbarer KFZ-Stellplatz runden das Angebot ab.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins zur Verfügung.
Wohnfläche
ca. 94 m²
•
Zimmer
4
•
Kaufpreis
375.000 EUR
Objektnummer | 23110002 |
Kaufpreis | 375.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 94 m² |
Wohnung | Etagenwohnung |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 4 |
Schlafzimmer | 3 |
Badezimmer | 1 |
Etage | 7 |
Baujahr | 1970 |
Ausstattung | Einbauküche |
Energieinformationen
Energieinformationen | D |
Energieausweis gültig bis | 03.08.2028 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Endenergieverbrauch | 128.00 kWh/m²a |
Befeuerung | Gas |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Objektbeschreibung
Standorte
Mit seinen ca. 10.000 Einwohnern liegt Steinbach landschaftlich attraktiv und reizvoll am Fuße des Taunus und gehört zweifelsfrei zu den beliebtesten und gesuchtesten Taunusgemeinden. Von hier aus bieten sich viele Möglichkeiten das Naherholungsgebiet „Taunus“ individuell zu nutzen. Radwanderwege, herrliche Waldlandschaften und romantische Pfade laden zu Erholung und Sport ein. Es gibt reine Luft und wohlschmeckendes, wenig kalkhaltiges Wasser. Einkäufe lassen sich unproblematisch in Steinbach erledigen.
Verschiedene Schulzweige und Kindergärten einschließlich der bilingualen Privatschule "Phorms" befinden sich direkt in Steinbach. Besonders atrraktiv ist zudem die Nähe zu Eschborn, Oberusel und dem beliebten Main-Taunus-Zentrum.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln der S-Bahn-Linie S5 (Haltestelle Weißkirchen/Steinbach) gibt es eine direkte und schnelle Verbindung nach Frankfurt.
Die Autobahnanschlüsse zur A5 und A66 sind mit dem PKW in wenigen Minuten erreichbar. Der Flughafen Frankfurt am Main ist 15 km entfernt.
Verschiedene Schulzweige und Kindergärten einschließlich der bilingualen Privatschule "Phorms" befinden sich direkt in Steinbach. Besonders atrraktiv ist zudem die Nähe zu Eschborn, Oberusel und dem beliebten Main-Taunus-Zentrum.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln der S-Bahn-Linie S5 (Haltestelle Weißkirchen/Steinbach) gibt es eine direkte und schnelle Verbindung nach Frankfurt.
Die Autobahnanschlüsse zur A5 und A66 sind mit dem PKW in wenigen Minuten erreichbar. Der Flughafen Frankfurt am Main ist 15 km entfernt.
Ausstattung
•Pflegeleichte und langlebige Fliesenböden
•Einbauküche
•3 Schlafzimmer
•Separater Essbereich
•Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss
•Balkon
•Kellerraum
•Fahrstuhl
•Einbauküche
•3 Schlafzimmer
•Separater Essbereich
•Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss
•Balkon
•Kellerraum
•Fahrstuhl
Weitere Informationen
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 3.8.2028.
Endenergieverbrauch beträgt 128.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1970.
Die Energieeffizienzklasse ist D.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 3.8.2028.
Endenergieverbrauch beträgt 128.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1970.
Die Energieeffizienzklasse ist D.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Grundriss
