63322 Rödermark – Urberach

Großzügiges Grundstück in ruhiger Lage von Rödermark-Urberach

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Grundstück 674 m² Kaufpreis 450.000 EUR
Objektnummer 22004075
Kaufpreis 450.000 EUR
Objektart Grundstück
Provision Käuferprovision beträgt 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Objektbeschreibung
Ruhig und zugleich zentral im Ortsteil Urberach gelegen, bieten Ihnen dieses zum Verkauf stehende Grundstück die Möglichkeit, sich den Traum vom freistehenden, individuell geplanten Haus zu erfüllen. An der Grundstücksrückseite grenzen eine Vielzahl weitläufiger Gärten aneinander, die einen breiten, grünen Licht- und Luftkorridor bilden. Die Bebaubarkeit orientiert sich an der Nachbarbebauung (§34 BauGB). Diese ist geprägt von gepflegten Ein- und Zweifamilienhäusern. Möglicherweise ist auch eine zusätzliche Zweitreihenbebauung gegeben. Die genaue Bebaubarkeit sollte mit dem zuständigen Bauamt abgestimmt werden. Gerne sind wir bei der Kontaktaufnahme behilflich. Derzeit befindet sich ein älteres Einfamilienhaus auf dem Grundstück, welches vom Käufer abgerissen werden müsste.
Standorte
Rödermark liegt in unmittelbarer Nähe zu den Städten Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden und Mainz und bietet dennoch die Ruhe und die Geborgenheit einer mittelgroßen Stadt, die etwa 28.000 Einwohner hat. Drei Grundschulen, eine integrierte Gesamtschule mit einem gymnasialen Zweig, eine gute Ärzte- und Einkaufsstruktur, Museen und viele Restaurants sorgen für eine gute Infrastruktur. Mehrere Supermärkte, Gartencenter, Baumärkte und SB-Warenhäuser sind nur wenige Minuten entfernt.
In ca. 20 Autominuten ist man in Frankfurt-City oder am Frankfurter Flughafen. Nach Frankfurt, Offenbach, Darmstadt und Dieburg gibt es gute Bus- (OF-45, OF46, OF95, 674, 679 ,684) oder S-Bahnverbindungen (S 1). Die Autobahnen A661, A3 und A5 sind schnell zu erreichen.
Ausstattung
•ruhige Wohnlage
•großes Grundstück
•kein Bebauungsplan
Weitere Informationen
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
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