Im Ortsteil Wolferborn liegt diese solide Doppelhaushälfte, welche im Jahr 1930 in Massivbauweise errichtet wurde. Trotz bisheriger Erneuerungsmaßnahmen aus 1993, sind noch weitere Sanierungsarbeiten erforderlich.
Im Erdgeschoss befinden sich zwei Zimmer, eins davon mit einem funktionierenden Holzofen versehen, eine geräumige Küche und ein Gäste-WC aus 2020.
Im Dachgeschoss haben Sie das renovierungsbedürftige Tageslichtbad mit Dusche und drei weitere lichtdurchflutete Räume zur freien Gestaltung zur Verfügung.
Den Heizungsraum sowie drei Abstell- und Lagerräume haben Sie im Kellergeschoss. Ein Gasanschluss wurde bereits vorbereitet, sodass Sie freie Wahl bezüglich der Befeuerung haben.
Der weitläufige Garten ist in einem gepflegten Zustand und bietet viel Platz, um Ihre Gartenträume mit wenig Aufwand zu verwirklichen.
Sind Sie bereit und haben Lust auf diese neue Aufgabe? Dann vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Besichtigungstermin.
Der Energieausweis wird aktuell erstellt und liegt zur Besichtigung vor.
Wohnfläche
ca. 97.97 m²
•
Grundstück
735 m²
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Zimmer
5
•
Kaufpreis
169.500 EUR
Objektnummer | 22290026BW |
Kaufpreis | 169.500 EUR |
Wohnfläche | ca. 97.97 m² |
Haus | Doppelhaushälfte |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 5 |
Schlafzimmer | 3 |
Badezimmer | 1 |
Baujahr | 1930 |
Nutzfläche | ca. 74m² |
Ausstattung | Gäste-WC, Kamin, Garten/-mitbenutzung, Einbauküche |
Dachform | Satteldach |
Energieinformationen
0
25
50
75
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225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
458.10
kWh/m2a
H
Energieinformationen | BEDARF |
Energieausweis gültig bis | 04.02.2033 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Endenergiebedarf | 458.10 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | H |
Befeuerung | Öl |
Wesentlicher Energieträger | OEL |
Baujahr laut Energieausweis | 1930 |
Objektbeschreibung
Standorte
Wolferborn
Die Gemeinde Wolferborn, liegt mit seinen 1.028 Einwohnern ca. 7,5 km entfernt von Büdingen.
Vorhanden sind eine Tankstelle und ein Sportplatz.
Die Busverbindungen führen in die Nachbarorte und die Stadt Büdingen. Die öffentliche Infrastruktur wird geprägt, durch eine Evangelische Kirche, ein Evangelischem Kindergarten, einem Dorfgemeinschaftshaus oder auch einer Arztpraxis für Allgemeine Medizin.
Die Gemeinde Wolferborn, liegt mit seinen 1.028 Einwohnern ca. 7,5 km entfernt von Büdingen.
Vorhanden sind eine Tankstelle und ein Sportplatz.
Die Busverbindungen führen in die Nachbarorte und die Stadt Büdingen. Die öffentliche Infrastruktur wird geprägt, durch eine Evangelische Kirche, ein Evangelischem Kindergarten, einem Dorfgemeinschaftshaus oder auch einer Arztpraxis für Allgemeine Medizin.
Ausstattung
DOPPELHAUSHÄLFTE, Baujahr 1930, Massivbauweise, unterkellert
- Anbau aus 1993
- Bodenbeläge wie Laminat, Fliesen, Teppich, Parkett
- einfache Elektroausstattung
- zweifach verglaste Hozfenster aus 1993
- manuelle Rollläden an allen Fenstern
- Öl-Heizung aus 1993, Erneuerung demnächst notwendig, Gasanschluss ist vorbereiet
- Öl-Tanks 4x 1.200 l
- Holzofen
- Einbauküche
- kleiner Carport vorm Haus
- Zisterne (nicht angeschlossen)
- großflächiger Garten mit separater Zufahrt
- weiteres Carport möglich
- Anbau aus 1993
- Bodenbeläge wie Laminat, Fliesen, Teppich, Parkett
- einfache Elektroausstattung
- zweifach verglaste Hozfenster aus 1993
- manuelle Rollläden an allen Fenstern
- Öl-Heizung aus 1993, Erneuerung demnächst notwendig, Gasanschluss ist vorbereiet
- Öl-Tanks 4x 1.200 l
- Holzofen
- Einbauküche
- kleiner Carport vorm Haus
- Zisterne (nicht angeschlossen)
- großflächiger Garten mit separater Zufahrt
- weiteres Carport möglich
Weitere Informationen
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 4.2.2033.
Endenergiebedarf beträgt 458.10 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1930.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 4.2.2033.
Endenergiebedarf beträgt 458.10 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1930.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Grundriss


