In einer zentralen Lage in Berlin Marienfelde wird diese Wohnung im ersten Obergeschoss eines gepflegtem Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1975 zum Verkauf angeboten. Die gesamte Wohnung wurde frisch saniert, überzeugt mit hellen, freundlichen Räumen und eignet sich somit ideal für Singles oder Paare.
Beim betreten der Wohnung empfängt Sie ein großzügiger Flur, der gleich in den offenen Wohn- und Essbereich mit direktem Zugang zum Balkon und einer neuen integrierten Einbauküche führt, welche mit allen notwendigen Geräten ausgestattet ist und keine Wünsche offen lässt.
Das geflieste Badezimmer mit bodentiefer Dusche sowie das zum ruhigen Hinterhof ausgerichtete Schlafzimmer ist ebenfalls von dem Flur aus zu erreichen.
Ein Stellplatz auf dem Hinterhof und ein Kellerraum rundet das Angebot ab.
Wohnfläche
ca. 50 m²
•
Zimmer
2
•
Kaufpreis
219.000 EUR
Objektnummer | 23115004 |
Kaufpreis | 219.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 50 m² |
Wohnung | Etagenwohnung |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Modernisierung / Sanierung | 2023 |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 2 |
Schlafzimmer | 1 |
Badezimmer | 1 |
Etage | 1 |
Baujahr | 1975 |
Ausstattung | Einbauküche |
Energieinformationen
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A+
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159.00
kWh/m2a
E
Energieinformationen | VERBRAUCH |
Energieausweis gültig bis | 01.03.2028 |
Heizungsart | Etagenheizung |
Endenergieverbrauch | 159.00 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | E |
Befeuerung | Öl |
Wesentlicher Energieträger | OEL |
Baujahr laut Energieausweis | 1975 |
Objektbeschreibung
Standorte
Die erste urkundliche Erwähnung von Marienfelde ist auf das Jahr 1344 datiert. Die alte Dorfkirche als Feldsteinkirche errichtet ist datiert auf das Jahr 1220. Erst durch den Bau des Königsgrabens zwischen Lichtenrade und Marienfelde konnte bis das dahin sumpfige Gebiet entwässert werden, was als Grundlage für die dann einsetzende Besiedelung gilt.
Um 1800 lebten in Marienfelde ca. 200 Einwohner. Vor dem 1.Weltkrieg 4.000 und nach der Eingemeindung nach Groß-Berlin 1920 und vor dem 2.Weltkrieg bereits 10.000. Heute ist diese durch die starke Entwicklung die Einwohnerzahl auf ca. 37.500 gestiegen und Marienfelde entwickelt sich weiter.
Die ideale Lage zwischen Lankwitz und Mariendorf wird von immer mehr Menschen erkannt. Neue Einfamilienhaus Siedlungen aber auch neuer Geschoßwohnungsbau entsteht.
Um 1800 lebten in Marienfelde ca. 200 Einwohner. Vor dem 1.Weltkrieg 4.000 und nach der Eingemeindung nach Groß-Berlin 1920 und vor dem 2.Weltkrieg bereits 10.000. Heute ist diese durch die starke Entwicklung die Einwohnerzahl auf ca. 37.500 gestiegen und Marienfelde entwickelt sich weiter.
Die ideale Lage zwischen Lankwitz und Mariendorf wird von immer mehr Menschen erkannt. Neue Einfamilienhaus Siedlungen aber auch neuer Geschoßwohnungsbau entsteht.
Ausstattung
- neuer Vinylboden
- hochwertige Einbauküche
- Badezimmer mit bodentiefer Dusche
- Balkon
- Stellplatz
- Keller
- hochwertige Einbauküche
- Badezimmer mit bodentiefer Dusche
- Balkon
- Stellplatz
- Keller
Weitere Informationen
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 1.3.2028.
Endenergieverbrauch beträgt 159.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1975.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 1.3.2028.
Endenergieverbrauch beträgt 159.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1975.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Grundriss
