Diese modernisierte Drei-Zimmer-Albauwohnung im 2. Obergeschoss befindet sich im Seitenflügel / Hinterhaus eines repräsentativen, im Stil der Gründerzeit Anfang des 20. Jarhunderts errichteten Gebäudes.
Mit dem Lift oder über das gepflegte Treppenhaus gelangen Sie zur Wohnung.
Vom Flur aus betreten Sie links die Küche mit Sitzecke und rechts das Kinderzimmer.
Im hinteren Teil der Wohnung befinden sich das Wohnzimmer mit Balkon, das Schlafzimmer mit bodentiefem Fenster und das Badezimmer mit Wanne. Ein Einbauschrank ist im Flur integriert.
Die Highlights der Wohnung:
die ca. 3,50m Deckenhöhe und der Originaldielenboden im Wohnzimmer. In allen weiteren Zimmern ist Parkettboden verlegt.
Ein Keller steht für Abstellzwecke zur Verfügung.
Die Wohnung wurde 2002 modernisiert - der Flur und die Einbauküche im Jahr 2020.
Die Sanierung des Hauses wurde in den 1990er Jahren und 2002 vorgenommen, die doppelverglasten Kunststofffenster im Jahr 2002 erneuert.
Beheizt wird die Wohnung durch eine Gaszentralheizung mit Warmwasseraufbereitung.
Das Hausgeld ist auf monatlich 302,44 EUR festgesetzt (inkl. 23,66 EUR Instandhaltungsrücklage).
Rücklagen sind ausreichend vorhanden.
Wohnfläche
ca. 85 m²
•
Zimmer
3
•
Kaufpreis
749.000 EUR
Objektnummer | 23071010B |
Kaufpreis | 749.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 85 m² |
Wohnung | Etagenwohnung |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Modernisierung / Sanierung | 2020 |
Zimmer | 3 |
Schlafzimmer | 2 |
Badezimmer | 1 |
Etage | 2 |
Baujahr | 1900 |
Ausstattung | Einbauküche |
Energieinformationen
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63.00
kWh/m2a
B
Energieinformationen | VERBRAUCH |
Energieausweis gültig bis | 11.10.2028 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Endenergieverbrauch | 63.00 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | B |
Befeuerung | Gas |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Baujahr laut Energieausweis | 1900 |
Objektbeschreibung
Standorte
Die Wohnung befindet sich im Stadtteil Prenzlauer Berg, welcher zu den beliebtesten Wohngegenden Berlins zählt.
Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum Rosa-Luxemburg-Platz - auch zahlreiche Restaurants, Cafés, Geschäfte und Bars zeichnen diese Gegend aus. Zum Flanieren und Entspannen einladende Grünflächen befinden sich nur wenige Fußminuten entfernt.
Durch die Nähe zum U-Bahnhof ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben - auch Tram- und Buslinien stehen zur Verfügung.
Sie liegt in unmittelbarer Nähe zum Rosa-Luxemburg-Platz - auch zahlreiche Restaurants, Cafés, Geschäfte und Bars zeichnen diese Gegend aus. Zum Flanieren und Entspannen einladende Grünflächen befinden sich nur wenige Fußminuten entfernt.
Durch die Nähe zum U-Bahnhof ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben - auch Tram- und Buslinien stehen zur Verfügung.
Ausstattung
- Einbauküche mit Sitzecke
- Dielen- & Parkettboden
- Kunststofffenster doppelverglast von 2002
- Badezimmer mit Wanne
- Einbauschrank im Flur
- Balkon
- Lift
- Dielen- & Parkettboden
- Kunststofffenster doppelverglast von 2002
- Badezimmer mit Wanne
- Einbauschrank im Flur
- Balkon
- Lift
Weitere Informationen
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 11.10.2028.
Endenergieverbrauch beträgt 63.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1900.
Die Energieeffizienzklasse ist B.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 11.10.2028.
Endenergieverbrauch beträgt 63.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1900.
Die Energieeffizienzklasse ist B.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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