25980 Westerland

Erdgeschosswohnung auf einer Ebene in Strandlage

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Wohnfläche ca. 68 m² Zimmer 2 Kaufpreis 899.000 EUR
Objektnummer 24073004
Kaufpreis 899.000 EUR
Wohnfläche ca. 68 m²
Wohnung Ferienwohnung
Provision Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Bezugsfrei ab nach Vereinbarung
Zimmer 2
Schlafzimmer 1
Badezimmer 1
Baujahr 2012
Energieausweis
0
25
50
75
100
125
150
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200
225
250
>250
A+
A
B
C
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64.10 kWh/m2a
B
Energieausweis VERBRAUCH
Energieausweis gültig bis 08.02.2032
Endenergie-verbrauch 64.10 kWh/m²a
Energie-Effizienzklasse B
Wesentlicher Energieträger FERN
Baujahr laut Energieausweis 2012
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen hier eine moderne Erdgeschosswohnung auf einer Ebene an. Ausrichtung der Wohnung ist Nord-West.

Zur Wohnung gehört neben den Terrassenflächen ein Gartenanteil von ca. 83 qm, ein Stellplatz in der Tiefgarage und ein Abstellraum im Keller.

Aktuell befindet sich die Wohnung in der Ferienvermietung, kommen Sie bei Interesse bitte gern auf uns zu.

Hinweis - das lose Inventar ist nicht Bestandteil des Angebotspreises.
Standorte
Mittendrin, statt nur dabei – das Motto von Westerland. Für Sylter und Gäste der Start nach Süd und Nord.
Die Stadt Westerland bietet die Möglichkeiten einer Großstadt, gepaart mit einer einzigartigen Nähe zum Meer, dass Sie hier über die fast 4 Kilometer lange Promenade spüren.
Westerland ist die Metropole, die sich aus einem einfachen Seebad mit viel Historie entwickelt hat und heute der Spot für eine Vielzahl von Veranstaltungen ist.
Weitere Informationen
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 8.2.2032.
Endenergieverbrauch beträgt 64.10 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Fernwärme.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 2012.
Die Energieeffizienzklasse ist B.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
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Martin Weiß
Bismarckstraße 11
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