In dieser Immobilie wurde in den Jahren 2020 bis 2021 der Ausbau und Umbau zu einem Zweifamilienhaus mit zwei nebeneinander liegenden Maisonettewohnungen umgesetzt, von denen eine Wohnung über ca. 101 Quadratmeter Wohnfläche, die andere über ca. 81 Quadratmeter Wohnfläche verfügt.
Die Immobilie ist somit sofort bezugsfertig.
Die Elektro- und Wasserinstallation wurde erneuert, neue Fenster mit elektrischen Rollläden und neue Haustüren eingebaut, sowie das Dach von einer Fachfirma überprüft und gestrichen.
Der komplette Innenraum beider Wohnungen wurde durch Laminatböden, helle Bäder und die Echtholztreppe zeitgemäß und modern gestaltet.
Die Immobilie ist mit einer KNX-Anlage versehen, die aktuell die Steuerung der Beleuchtung und der elektrischen Rollläden übernimmt. Diese ist erweiterbar, zum Beispiel zur Nutzung mit dem Smartphone oder der "Alexa" (Smarthome).
Geheizt wird über neue Elektroheizungen. Das Licht in den Wohnungen sowie die Rollläden können jeweils im Eingangsbereich zentral sowie in den einzelnen Räumen geschaltet werden.
Im Untergeschoss und im Anbau befinden sich die Räume einer ehemaligen Schreinerei, welche im Moment als Lagerflächen genutzt werden. Zusammen ca. 150 Quadratmeter.
Diese Flächen können gewerblich genutzt werden.
Hier müsste je nach Nutzung renoviert werden. Eine Einheit ist vermietet.
Wohnfläche
ca. 181 m²
•
Grundstück
796 m²
•
Zimmer
6
•
Kaufpreis
268.000 EUR
Objektnummer | 21039005 |
Kaufpreis | 268.000 EUR |
Wohnfläche | ca. 181 m² |
Haus | Zweifamilienhaus |
Provision | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Bauweise | Massiv |
Zimmer | 6 |
Badezimmer | 2 |
Baujahr | 1965 |
Nutzfläche | ca. 150m² |
Ausstattung | Gäste-WC |
Stellplatz | 4 x Freiplatz |
Energieausweis
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
134.00
kWh/m2a
E
Energieausweis | BEDARF |
Energieausweis gültig bis | 11.04.2031 |
Heizungsart | Zentralheizung |
Endenergiebedarf | 134.00 kWh/m²a |
Energie-Effizienzklasse | E |
Wesentlicher Energieträger | ELEKTRO |
Baujahr laut Energieausweis | 1965 |
Objektbeschreibung
Standorte
Die Immobilie befindet sich in Kirchhundem, im Ortsteil Welschen-Ennest.
Kirchhundem ist eine Gemeinde im Sauerland.
In Welschen-Ennest finden sich Geschäfte des täglichen Bedarfs (wie zum Beispiel ein Supermarkt), Allgemeinärzte und ein Zahnarzt, eine Filiale der Deutschen Post und eine Tankstelle.
Ein Bahnhof und gute Busanbindungen ermöglichen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Über die Bundesautobahnanschlussstellen Olpe-Süd und Olpe besteht ein zügiger Anschluss an die Bundesautobahnen A 45 (Frankfurt-Siegen-Hagen-Dortmund) und A 4 (Köln-Olpe).
Kirchhundem ist eine Gemeinde im Sauerland.
In Welschen-Ennest finden sich Geschäfte des täglichen Bedarfs (wie zum Beispiel ein Supermarkt), Allgemeinärzte und ein Zahnarzt, eine Filiale der Deutschen Post und eine Tankstelle.
Ein Bahnhof und gute Busanbindungen ermöglichen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Über die Bundesautobahnanschlussstellen Olpe-Süd und Olpe besteht ein zügiger Anschluss an die Bundesautobahnen A 45 (Frankfurt-Siegen-Hagen-Dortmund) und A 4 (Köln-Olpe).
Stellplatz
4 x Freiplatz
Weitere Informationen
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 11.4.2031.
Endenergiebedarf beträgt 134.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Elektro.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1965.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 11.4.2031.
Endenergiebedarf beträgt 134.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Elektro.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1965.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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